Marion Knorr – Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand 9/2024)

1. Vertragsgrundlage
Der Vertrag zwischen den Parteien kommt ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande. Entgegenstehende Vereinbarungen bedürfen einer individuellen schriftlichen Regelung.

2. Angebote/Preise/Vertragsabschluss
A. Sämtliche angegebenen Preise sind freibleibend und unverbindlich. Es gilt der am Liefertag mitgeteilte Preis bzw. der im Einzelfall vereinbarte Preis, immer zuzüglich Liefer- und Versandkosten. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

B. Individuell erarbeitete Angebote müssen binnen einer Frist von 1 Tag ab Zugang des Angebotes, mitsamt beinhaltetem Preis, angenommen werden, da der Edelmetallkurs sich täglich ändert. Nach Ablauf dieser Annahmefrist bleibt der beinhaltete Preis freibleibend und es gilt Abs. A.

C. Ein Vertrag kommt durch fristgerechte schriftliche Annahme eines schriftlichen Angebots von Marion Knorr oder mit deren schriftlichen Auftragsbestätigung, oder spätestens durch Lieferung der Ware zustande.

D. Hinsichtlich überlassener Prospekte und hierin enthaltener Abbildungen, Zeichnungen und Beschreibungen bzw. sonstig überlassener Abbildungen, Zeichnungen und Beschreibungen, behält sich Marion Knorr handelsübliche Abweichungen vor, durch die die Verwendung zu dem vertragsgemäßen Gebrauch nicht eingeschränkt wird, ohne dass der Kunde Ansprüche hieraus herleiten kann. Bei den Inhalten solcher in Satz 1 beschriebenen Beschreibungen und Erklärungen im Zusammenhang mit einem Vertrag handelt es sich im Zweifel weder um die Übernahme einer Garantie, noch die Abgabe einer Zusicherung durch Marion Knorr. Im Zweifel sind nur ausdrücklich schriftliche Erklärungen von Marion Knorr über die Übernahme einer Garantie maßgeblich.

3. Lieferzeiten/Lieferverzug/Versand/Gefahrtragung
A. Lieferungen erfolgen ab Lager/Sitz von Marion Knorr auf Rechnung des Kunden.

B. Liefertermine/Lieferfristen sind nur dann verbindlich, wenn diese schriftlich fixiert worden sind. Die Lieferzeit der Ringe beträgt üblicherweise 20 Arbeitstage, wenn Brillanten gefasst werden sollen, üblicherweise 25 Arbeitstage, wobei es sich bei diesen Fristen nur um Richtangaben ohne Zusicherung und zur bloßen Orientierung des Kunden handelt.

C. Marion Knorr haftet bei Verzögerung der Leistung in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. In anderen Fällen der Verzögerung der Leistung wird die Haftung von Marion Knorr für den Schadenersatz neben der Leistung auf 5 % und für den Schadenersatz statt der Leistung auf 10 % des Wertes der Lieferung begrenzt. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind - auch nach Ablauf einer Marion Knorr etwa gesetzten Frist zur Leistung - ausgeschlossen. Die vorstehende Begrenzung gilt nicht bei Haftung wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

D. Soweit die Leistung unmöglich ist, ist der Kunde berechtigt, Schadenersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen. Jedoch beschränkt sich der Anspruch des Kunden auf Schadenersatz neben oder statt der Leistung und auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen auf 10% des Wertes desjenigen Teils der Leistung, der wegen der Unmöglichkeit nicht genutzt werden kann. Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen Unmöglichkeit der Leistung sind ausgeschlossen. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Das Recht des Kunden zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

E. Lieferfristen verlängern sich angemessen, wenn höhere Gewalt oder andere, von Marion Knorr nicht zu vertretende Hindernisse vorliegen. Der Kunde ist nach Lieferverzögerungen von mehr als 4 Monaten nach einmaliger, angemessener Nachfristsetzung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und eine etwaige Anzahlung rück zu fordern. Bei Messebestellungen verlängert sich die Lieferfrist, so dass in einem solchen Fall der Kunde erst nach mehr als 6 Monaten Lieferverzug nach einmaliger, angemessener Nachfristsetzung berechtigt ist, vom Vertrag zurückzutreten und eine etwaige Anzahlung rück zu fordern.

F. Marion Knorr ist zu Teillieferung gegen gesonderte Rechnungsstellung berechtigt.

G. Wird der Versand der Lieferungen auf Veranlassung des Kunden um mehr als 2 Wochen nach dem vereinbarten Liefertermin oder, wenn kein genauer Liefertermin vereinbart war, nach der Anzeige der Versandbereitschaft von Marion Knorr verzögert, kann Marion Knorr pauschal für jeden Monat ein Lagergeld in Höhe von 1 % des Preises des Liefergegenstandes, höchstens jedoch 10 % berechnen. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass Marion Knorr kein Schaden oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist. Marion Knorr ist der Nachweis gestattet, dass ein höherer Schaden entstanden ist.

4. Gewährleistung und Haftung

A. Offensichtliche Mängel müssen spätestens 1 Woche nach Lieferung schriftlich und spezifiziert erhoben werden. Weiter ist der Kunde verpflichtet, Mängel innerhalb von 2 Monaten nach dem Zeitpunkt, in dem er einen solchen Mangel festgestellt hat, an Marion Knorr schriftlich anzuzeigen. Die Mängel sind dabei so detailliert, wie dem Kunden möglich, zu beschreiben. Diese Regelung stellt keine Ausschlussfrist für die Mängelrechte des Kunden dar.

B. Soweit die Ware Mängel im Sinne von § 434 BGB aufweist, hat der Kunde vorrangig Anspruch auf Nacherfüllung durch - nach seiner Wahl - Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache, es sei denn, die Nacherfüllung ist nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich. Ist die Nacherfüllung danach unverhältnismäßig und verweigert Marion Knorr die Nacherfüllung deshalb oder aus anderen Gründen, oder ist die Nacherfüllung zweimal fehlgeschlagen, so stehen dem Kunden die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche zu. Die Verjährungsfrist beträgt für die Gewährleistungsansprüche der Minderung und des Rücktritts bei Lieferung einer neuen Sache 2 Jahre, bei einer gebrauchten Sache 1 Jahr, für Schadenersatzansprüche wegen Mängeln - gleich aus welchem Rechtsgrund - 1 Jahr bei einer neuen Sache und 6 Monate bei einer gebrauchten Sache.

C. Marion Knorr haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im übrigen haftet Marion Knorr nur nach dem Produkthaftungsgesetz wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, oder wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, oder soweit Marion Knorr den Mangel arglistig verschwiegen (im Falle der Arglist gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen, die ohne die Arglist gelten würden) oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen hat. Der Schadenersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung für Schäden durch den Liefergegenstand an Rechtsgütern des Kunden sind jedoch ganz ausgeschlossen. Die Regelungen der Sätze 3 und 4 dieses Absatzes gelten nicht, soweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird, oder soweit der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen hat.

D. Die Regelung des vorstehenden Absatzes 3 erstreckt sich auf Schadenersatz neben der Leistung und Schadenersatz statt der Leistung, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gilt auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Die Haftung für Verzug bestimmt sich gem. Ziff. 4 Abs. C, die Haftung für Unmöglichkeit gem. Ziff. 4 Abs. D.

5. Zahlungsbedingungen
A. Zahlungen haben Zug um Zug gegen Lieferung zu erfolgen. Zahlung erst auf Rechnungsstellung kann nur erfolgen, wenn dies vertraglich vereinbart ist. Die Vereinbarung von Vorauskasse oder einer Anzahlung ist Marion Knorr mit Auftragsbestätigung verbindlich möglich. Der Kunde kommt ohne weitere Erklärungen von Marion Knorr 14 Tage nach dem Fälligkeitstag in Verzug, soweit er nicht bezahlt hat. Im Falle des Vorhandenseins von Mängeln steht dem Kunden ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, soweit dies nicht im angemessenen Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung (insbesondere einer Mängelbeseitigung) steht.

B. Die Ablehnung von Wechseln und Schecks bleibt vorbehalten. Deren Annahme erfolgt stets erfüllungshalber.Bei Zahlungsverzug ist Marion Knorr berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Dies geschieht unbeschadet weitergehender Rechte und Schadenersatzansprüche. Sollte die Zahlung auch innerhalb einer gesetzten Nachfrist nicht erfolgen, stehen Marion Knorr folgende Rechte zu: 
- Rücktritt vom Vertrag und Rückgabeverlangen eventuell gelieferter, bzw. noch nicht abgenommener Ware und Geltendmachung von Bearbeitungskosten in Höhe von 15 % des Kaufpreises,  
- Vorauszahlungs- oder Sicherheitsleistungsverlangen für noch nicht abgenommene oder noch zu liefernde Ware 
- und/oder von sämtlichen (weiteren) nicht abgewickelten Verträgen nach fruchtloser Nachfristsetzung zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, 
- sowie ein externes Inkassoinstitut oder eine Anwaltskanzlei zu beauftragen.

C. Es ist ausschließlich Marion Knorr berechtigt, Zahlungsbestimmungen hinsichtlich älterer Verbindlichkeiten des Kunden vorzunehmen. Eventuell anders lautende Bestimmungen des Kunden sind unwirksam.

6. Eigentumsvorbehalt/Eigentumsübertragung/Urheberrecht
A. Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis resultierenden und aller weiteren zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gegen den Kunden bestehenden Forderungen, behält sich Marion Knorr das Eigentum an der Ware vor.

B. Wird die Ware beim Kunden von dritter Stelle gepfändet, beschlagnahmt oder sonst in Anspruch genommen, so hat der Kunde unverzüglich dem Dritten den Eigentumsvorbehalt bekannt zu geben, dazu hin Marion Knorr über die Inanspruchnahme sofort zu unterrichten.

C. Die unter Vorbehalt gelieferte Ware darf der Kunde im Rahmen ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs unter Eigentumsvorbehalt weiter veräußern. Der Kunde tritt bereits jetzt künftige Forderungen aus der Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware im jeweiligen Rechnungswert bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen von Marion Knorr zur Sicherheit an diese ab. Marion Knorr nimmt diese Abtretung hiermit an.

D. Bei Pflichtverletzungen des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist Marion Knorr - nach erfolglosem Ablauf einer dem Käufer gesetzten, angemessenen Frist zur Leistung - zum Rücktritt vom Vertrag und zum Herausverlangen des Liefergegenstandes berechtigt; die gesetzlichen Fälle der Entbehrlichkeit der Frist bleiben unberührt.

E. Bei den Schmuckstücken handelt es sich um Einzelanfertigungen. Die zugehörigen Entwürfe, Muster, Modelle und Zeichnungen, stellen das alleinige geistige Eigentum von Marion Knorr dar und dürfen vom Kunden weder selbst, noch – in dessen Auftrag oder sonst wie – durch Dritte nachgeahmt oder in anderer Weise zur unmittelbaren oder mittelbaren Nachahmung bzw. Nachbildung verwendet werden. Im Falle eines Verstoßes des Kunden gegen dieses Urheberrecht stehen Marion Knorr nicht nur die gesetzlichen Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche zu, sondern wird darüber hinaus hiermit für jeden einzelnen Verstoß eine Strafe in Höhe von € 10.000,00 vereinbart.

7. Erfüllungsort/Anwendbares Recht
A. Erfüllungsort für Zahlungen ist Ludwigsburg.


B. Es gilt das Recht der BRD.

8. Sonstiges
A. Ist eine der vorbezeichneten Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, wird die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige Regelung als vereinbart, die in rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.


B. Daten des Kunden, die den Geschäftsverkehr mit diesem betreffen, werden im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes gespeichert.

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